Für wen gilt die GEAK-Plus-Pflicht?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Kanton Basel-Stadt, mit fossilen Heizsystemen, die älter sind als 15 Jahre. Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vom Amt für Umwelt und Energie Basel aufgefordert, einen GEAK-Plus erstellen zu lassen. Dies unter der Voraussetzung, dass für die Gebäudekategorie ein GEAK möglich ist.
Mit dem GEAK-Plus erhält die Eigentümerschaft frühzeitig eine Übersicht über mögliche Sanierungsvarianten.
Die Erstellung des GEAK-Plus erfolgt auf Kosten der Eigentümerin oder des Eigentümers. Sobald eine der Massnahmen aus dem Bericht umgesetzt ist, erstattet das Amt für Umwelt und Energie einen Teil der Kosten (CHF 1’000.- für EFH, CHF 1’500.- für MFH).weiter ...